• Entwurfsplanung
Entwurfsplanung ist die Phase in einem Planungsprozess, in der ein Entwurf erarbeitet wird. Der Begriff wird in Deutschland vor allem im Bauwesen verwendet. In den Leistungsbildern der Objekt- und Fachplanung der HOAI nach § 34,39,43,47,51,55 wird die Entwurfsplanung als 3. von 9 Leistungsphasen (LP 3) genannt. Das Ziel der Entwurfsplanung ist es, aufbauend auf der Vorplanung, ein stimmiges und realisierbares Planungskonzept, das alle projektspezifischen Problemstellungen berücksichtigt, zu entwickeln. Bei Projekten, die eine Genehmigung voraussetzen, bildet die Entwurfsplanung die Grundlage für die anschließende Genehmigungsplanung.
• Ausführungsplanung
Die Ausführungspläne enthalten alle Angaben, die zur Erstellung oder zum Umbau des Bauwerks erforderlich sind. Dies sind zum Beispiel Maße, Materialangaben, Angaben zur Qualität und Beschaffenheit, Toleranzen und Verarbeitungshinweise. Bestandteil der Ausführungsplanung können auch schriftliche Anweisungen in Tabellenform sein. Die Ausführungsplanung ist Voraussetzung für die Mengenermittlung (umgangssprachlich: Massenermittlung) und dient damit zur Vorbereitung der nachfolgenden Leistungsphase. Bei der Abrechnung der Bauleistung können die Ausführungspläne als Abrechnungspläne (Aufmaßpläne) zum Aufmaß und der damit verbundenen Mengenermittlung verwendet werden.